Beratungsgrundsätze
Unabhängigkeit des Unternehmensberaters von Dritten, insbesondere, wenn Entscheidungen über Lieferanten oder andere Marktpartner des Klienten anstehen.

Objektivität der Beratung unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken.

Kompetenz: beraten wird nur in Feldern, in welchen der Unternehmensberater nachweislich Kompetenz erlangt hat.

Vertraulichkeit: keine der im Beratungsprozess erworbenen Kenntnisse und Informationen gelangen an Dritte. zurückzurück